Mitglied werden


Sehr geehrtes Mitglied,

der Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Altenhain hält es für erforderlich, Sie über die Bemessung des jährlichen Mitgliedsbeitrages näher zu informieren. Der Mindestbeitrag wurde auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Altenhain im Taunus e. V. am 16. Februar 2002 festgesetzt und beträgt zurzeit für alle Mitglieder 12 Euro.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Vereinssatzung, die Ihnen nach Eingang der Eintrittserklärung zugestellt wird.

Spendenbestätigung:
Die Freiwillige Feuerwehr Altenhain im Taunus e. V. ist vom Finanzamt Frankfurt am Main-Börse als gemeinnützige Körperschaft im Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannt. Der Verein ist berechtigt, für steuerliche Zwecke Spendenbestätigungen auszustellen, wenn die Spenden ausdrücklich zur Förderung der Satzungszwecke zugewendet werden.

Mitgliedsbeträge:

Die Mitgliedsbeträge sind nach § 10 b EStG und § 9 Nr. 3 KStG wie Spenden abziehbar.
Da sich ein Verein wie die Freiwillige Feuerwehr Altenhain im Taunus e. V. nicht allein aus den Mindestbeiträgen finanzieren kann, bitten wir Sie, dies bei der Bemessung Ihres Beitrages zu berücksichtigen

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